Datenschutz
1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
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Was ist das?: Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss ein Verzeichnis führen, das detailliert beschreibt, welche Daten wie, wo und warum verarbeitet werden.
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Warum wichtig?: Das Verzeichnis hilft dabei, Transparenz zu schaffen und zeigt, dass das Unternehmen die Verarbeitung von Daten im Griff hat. Es dient auch als Nachweis für die Behörden.
2. Datenschutzbeauftragter (DSB)
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Wann braucht man einen DSB?: Wenn das Unternehmen regelmäßig personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeitet oder besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.
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Aufgaben des DSB: Er sorgt dafür, dass das Unternehmen die Datenschutzbestimmungen einhält, gibt Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes und fungiert als Ansprechpartner für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden.
3. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
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Wann notwendig?: Bei der Einführung neuer Technologien oder der Verarbeitung von besonders sensiblen Daten muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden.
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Ziel: Die DSFA bewertet, wie die geplante Verarbeitung die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen beeinträchtigen könnte und wie Risiken minimiert werden können.
4. Verträge mit Auftragsverarbeitern
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Was ist ein Auftragsverarbeiter?: Ein Auftragsverarbeiter ist ein Dritter (z. B. ein IT-Dienstleister), der im Auftrag des Unternehmens personenbezogene Daten verarbeitet.
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Vertragliche Anforderungen: Es muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass der Auftragsverarbeiter die Daten nur im Einklang mit den Anweisungen des Unternehmens verarbeitet und angemessene Sicherheitsmaßnahmen trifft.
5. Einwilligung der Betroffenen
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Wann benötigt man eine Einwilligung?: Die Einwilligung muss eingeholt werden, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten auf Grundlage der freiwilligen Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet.
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Wichtige Punkte zur Einwilligung:
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Sie muss freiwillig, informiert, spezifisch und unmissverständlich sein.
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Es muss eine klare Möglichkeit geben, die Einwilligung zu widerrufen.
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Die betroffene Person muss in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen (z. B. durch eine Opt-in-Methode).
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6. Rechte der betroffenen Personen
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Recht auf Auskunft: Personen haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind.
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Recht auf Berichtigung: Personen können die Korrektur falscher Daten verlangen.
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Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Unter bestimmten Bedingungen können Personen verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden.
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Recht auf Widerspruch: Personen können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, wenn die Verarbeitung nicht mehr notwendig ist oder die Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht.
7. Datensicherheit
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Technische und organisatorische Maßnahmen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten ausreichend geschützt sind. Dazu gehören beispielsweise:
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Verschlüsselung von Daten
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Zugriffskontrollen (wer darf auf welche Daten zugreifen?)
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Backups und Datensicherung
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Sicherheitsprotokolle bei der Verarbeitung und Übertragung von Daten
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Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Technische Systeme sollten so konzipiert werden, dass sie den Datenschutz von Anfang an berücksichtigen (Privacy by Design und Privacy by Default).
8. Meldung von Datenschutzverletzungen
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Wann muss man melden?: Wenn personenbezogene Daten gefährdet sind (z. B. bei Diebstahl oder Verlust von Daten), muss das Unternehmen diese Datenschutzverletzung innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden.
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Betroffene informieren: Wenn die Datenschutzverletzung ein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellt, müssen diese ebenfalls informiert werden.
9. Schulung der Mitarbeiter
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Warum?: Datenschutz ist nicht nur eine technische Angelegenheit, sondern erfordert auch das richtige Verhalten von allen Mitarbeitern. Daher sollten regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen stattfinden.
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Inhalte der Schulung: Hierzu gehört das Wissen über die gesetzlichen Anforderungen, den Umgang mit personenbezogenen Daten, sowie die Bedeutung von Vertraulichkeit und Sicherheitsvorkehrungen.
10. Dokumentation und Nachweisführung
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Warum wichtig?: Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass sie die Datenschutzvorschriften einhalten. Dies erfordert eine umfassende Dokumentation aller Maßnahmen und Prozesse rund um den Datenschutz.
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Prüfungen und Audits: Regelmäßige interne oder externe Audits helfen dabei, Schwachstellen zu erkennen und den Datenschutz kontinuierlich zu verbessern.